Wohnsitz Anmeldung
zuständiger Fachbereich:
Amt | Telefon | Fax | |||
---|---|---|---|---|---|
Bereich Bürgerbüro | 05903/9305-0 | 05903/9305-1155 | |||
Fachbereich IV - Arbeit und Soziales, Ordnungswesen, Bürgerservice und Standesamt | 05903/9305-0 | 05903/9305-1155 |
Ansprechpartner:
Name | Telefon | Fax | |
---|---|---|---|
Frau Elfert | 05903 9305-2050 | 05903 9305-1155 | |
Frau Gerdes | 05903 9305-1052 | 05903 9305-1155 | |
Frau Scheffer | 05903 9305-1050 | 05903 9305-1155 |
Leistungsbeschreibung
Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz
(Quelle:
Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Ab 1. November 2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft.
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Stelle anzumelden.
Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses.
Zudem sind auch Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein zu ändern.
Wohnsitz Anmeldung als NebenwohnsitzesWer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Stelle anzumelden.
Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses.
Zudem sind auch Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein zu ändern.
Wenn Sie neben Ihrem Hauptwohnsitz einen oder mehrere Nebenwohnsitze nutzen, ist dies der zuständigen Stelle zu melden. Diese nimmt eine entsprechende Eintragung im Melderegister vor. An dem Nebenwohnsitz muss ggf. Zweitwohnungssteuer gezahlt werden.
Welche Fristen muss ich beachten?
Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz
(Quelle:
Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.
Wohnsitz Anmeldung als NebenwohnsitzesDie Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.
An wen muss ich mich wenden?
Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz
(Quelle:
Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in die Sie gezogen sind.
Wohnsitz Anmeldung als NebenwohnsitzesDie Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Nebenwohnsitz aufgenommen wird.
Welche Gebühren fallen an?
Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz
(Quelle:
Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Es fallen keine Gebühren an. Verspätete Meldungen mit Überschreitung der Meldefrist von 2 Wochen können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Wohnsitz Anmeldung als NebenwohnsitzesEs fallen keine Gebühren an.
Was muss ich mitbringen?
Wohnsitz Anmeldung als HauptwohnsitzWohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitzes
(Quelle:
Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
- Personalausweis und/oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
- Wohnungsgeberbestätigung
- Folgende Daten bzw. Unterlagen werden zusätzlich benötigt bei:
- aus dem Ausland zugezogenen Personen:
- die letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs)
- betreuten Personen:
- schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
- Personen, die nicht selbst erscheinen können:
- schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person
- aus dem Ausland zugezogenen Personen:
- Wohnungsgeberbestätigung
- Meldeschein
Rechtsgrundlage
Wohnsitz Anmeldung als HauptwohnsitzWohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitzes
(Quelle:
Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)