Veranstaltungsgenehmigung
zuständiger Fachbereich:
Amt | Telefon | Fax | |||
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Bereich Gewerbeangelegenheiten, Marktwesen | 05903/9305-0 | 05903/9305-1155 | |||
Fachbereich IV - Arbeit und Soziales, Ordnungswesen, Bürgerservice und Standesamt | 05903/9305-0 | 05903/9305-1155 |
Ansprechpartner:
Name | Telefon | Fax | |
---|---|---|---|
Frau Krickel | 05903 9305-1057 | 05903 9305-1155 | |
Herr Schüring | 05903 9305-1059 | 05903 9305-1155 |
Leistungsbeschreibung
(Quelle:
Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Wer eine öffentliche Veranstaltung plant, muss diese in der Regel spätestens eine Woche vor der Veranstaltung schriftlich anzeigen.
Welche Fristen muss ich beachten?
(Quelle:
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https://service.niedersachsen.de
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vor Stattfinden der Veranstaltung (spätester Zeitpunkt)
Anzeigefrist:
1 Woche
Was sollte ich noch wissen?
(Quelle:
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Sonderregelungen gelten für Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum. Informationen erteilt die zuständige Stelle.
An wen muss ich mich wenden?
(Quelle:
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Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Gemarkung die Veranstaltung geplant ist.
Welche Gebühren fallen an?
(Quelle:
Serviceportal Niedersachsen /
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Die Erteilung eines Bescheides bzw. einer Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Aufgrund der Vielzahl der Möglichkeiten sind diese im Einzelfall unterschiedlich.
Was muss ich mitbringen?
(Quelle:
Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
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Die Anzeige hat folgende Angaben zu enthalten:
- Art, Ort und Zeit der Veranstaltung
- Zahl der zuzulassenden Teilnehmer