Straßenreinigung (Gemeindestraßen)
zuständiger Fachbereich:
Amt | Telefon | Fax | |||
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Bereich Sicherheit und Ordnung, Verkehr | 05903/9305-0 | 05903/9305-1155 | |||
Fachbereich IV - Arbeit und Soziales, Ordnungswesen, Bürgerservice und Standesamt | 05903/9305-0 | 05903/9305-1155 |
Ansprechpartner:
Name | Telefon | Fax | |
---|---|---|---|
Frau Krickel | 05903 9305-1057 | 05903 9305-1155 | |
Herr Schüring | 05903 9305-1059 | 05903 9305-1155 |
Leistungsbeschreibung
(Quelle:
Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Die Straßenreinigung für Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung geregelt.
Welche Fristen muss ich beachten?
(Quelle:
Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
An wen muss ich mich wenden?
(Quelle:
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https://service.niedersachsen.de
)
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Welche Gebühren fallen an?
(Quelle:
Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Was muss ich mitbringen?
(Quelle:
Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Rechtsgrundlage
(Quelle:
Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Straßenreinigungssatzung