Planfeststellung
zuständiger Fachbereich:
Amt | Telefon | Fax | |||
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Bereich Gemeinde- und Bauleitplanung | 05903/9305-0 | 05903/9305-1155 | |||
Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt, Liegenschaften und Brandschutz | 05903/9305-0 | 05903/9305-1155 |
Ansprechpartner:
Name | Telefon | Fax | |
---|---|---|---|
Herr Hilling | 05903 9305-1130 | 05903 9305-1155 | |
Frau Hummel | 05903 9305-1127 | 05903 9305-1155 | |
Frau Borg | 05903 9305-1123 | 05903 9305-1155 |
Leistungsbeschreibung
(Quelle:
Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Die Planfeststellung ist ein förmliches Verwaltungsverfahren zur verbindlichen behördlichen Feststellung eines Planes. Dabei werden alle öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen dem Träger des Vorhabens und den durch den Plan Betroffenen rechtsgestaltend geregelt. Ohne die Planfeststellung wären bei größeren Vorhaben eine Vielzahl von öffentlich-rechtlichen Verfahren durchzuführen, die eine effiziente und konsistente Planung nahezu unmöglich machen würden.
Insbesondere die Errichtung und Änderung von Bergbahnen, Energiefreileitungen ab 110 kV, Flughäfen und Landeplätzen, Gasversorgungsleitungen über 300 mm, der Deichbau und Gewässerausbau, Eisenbahnstrecken, Bundes- und Landesstraßen sowie Autobahnen unterliegen grundsätzlich der Planfeststellung.
Insbesondere die Errichtung und Änderung von Bergbahnen, Energiefreileitungen ab 110 kV, Flughäfen und Landeplätzen, Gasversorgungsleitungen über 300 mm, der Deichbau und Gewässerausbau, Eisenbahnstrecken, Bundes- und Landesstraßen sowie Autobahnen unterliegen grundsätzlich der Planfeststellung.
Welche Fristen muss ich beachten?
(Quelle:
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Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
An wen muss ich mich wenden?
(Quelle:
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Die Zuständigkeit liegt beim Bund und beim Land, die diese Aufgabe ggf. an untergeordnete Ebenen übertragen können.
Welche Gebühren fallen an?
(Quelle:
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Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Was muss ich mitbringen?
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Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.