Meldebestätigung
zuständiger Fachbereich:
Amt | Telefon | Fax | |||
---|---|---|---|---|---|
Bereich Bürgerbüro | 05903/9305-0 | 05903/9305-1155 | |||
Fachbereich IV - Arbeit und Soziales, Ordnungswesen, Bürgerservice und Standesamt | 05903/9305-0 | 05903/9305-1155 |
Ansprechpartner:
Name | Telefon | Fax | |
---|---|---|---|
Frau Elfert | 05903 9305-2050 | 05903 9305-1155 | |
Frau Gerdes | 05903 9305-1052 | 05903 9305-1155 | |
Frau Scheffer | 05903 9305-1050 | 05903 9305-1155 |
Leistungsbeschreibung
(Quelle:
Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Eine Meldebestätigung erhalten Sie, wenn Sie sich mit einer Haupt- oder Nebenwohnung bei der für diese Wohnung zuständigen Stelle anmelden. Sie dient dem Nachweis der Anmeldung.
Welche Fristen muss ich beachten?
(Quelle:
Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
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Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
An wen muss ich mich wenden?
(Quelle:
Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Welche Gebühren fallen an?
(Quelle:
Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Es fallen keine Gebühren an.
Was muss ich mitbringen?
(Quelle:
Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
- Wohnungsgeberbestätigung
- Meldeschein
- Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
Anträge / Formulare
(Quelle:
Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Den Meldeschein hält die zuständige Stelle kostenfrei für Sie bereit.
Der Meldeschein kann auch über viele kommunale Internetauftritte heruntergeladen werden. Mitunter ist es sogar möglich, sich direkt über das Internet online anzumelden - dann, wenn die zuständige Stelle ein entsprechendes Online-Meldeformular mit gesicherter elektronischer Übermittlung der Daten zur Verfügung stellt. Diese Meldung muss von Ihnen jedoch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unterschrieben werden. Hierzu ist eine entsprechende Signaturkarte erforderlich (erhältlich über Teledienstleister, Banken und Sparkassen).
Der Meldeschein kann auch über viele kommunale Internetauftritte heruntergeladen werden. Mitunter ist es sogar möglich, sich direkt über das Internet online anzumelden - dann, wenn die zuständige Stelle ein entsprechendes Online-Meldeformular mit gesicherter elektronischer Übermittlung der Daten zur Verfügung stellt. Diese Meldung muss von Ihnen jedoch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unterschrieben werden. Hierzu ist eine entsprechende Signaturkarte erforderlich (erhältlich über Teledienstleister, Banken und Sparkassen).