Kirchenein- und -austritt
zuständiger Fachbereich:
Amt | Telefon | Fax | |||
---|---|---|---|---|---|
Bereich Standesamt | 05903/9305-0 | 05903/9305-1155 | |||
Fachbereich IV - Arbeit und Soziales, Ordnungswesen, Bürgerservice und Standesamt | 05903/9305-0 | 05903/9305-1155 |
Ansprechpartner:
Name | Telefon | Fax | |
---|---|---|---|
Frau Schmidt | 05903 9305-1055 | 05903 9305-1155 |
Leistungsbeschreibung
Kirchenaustritt Erklärung
(Quelle:
Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
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Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft ist bei der zuständigen Stelle zu erklären.
Kircheneintritt: ErklärungEin Kircheneintritt oder Kirchenwiedereintritt ist bei der zuständigen Stelle zu erklären.
Welche Fristen muss ich beachten?
Kirchenaustritt Erklärung
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Der Kirchenaustritt wird am Tag der Erklärung wirksam. Die Kirchensteuerpflicht endet allerdings erst mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Erklärung wirksam geworden ist.
Kircheneintritt: Erklärung
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden.
Verfahrensablauf
Kirchenaustritt Erklärung
(Quelle:
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Die Austrittserklärung muss persönlich abgegeben werden.
Die melderechtliche Änderung der Religionszugehörigkeit wird von der zuständigen Stelle elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt. Von dem Kirchenaustritt erfährt die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber automatisch durch Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), die beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gespeichert sind.
Eine Vorsprache beim Finanzamt ist daher nicht mehr erforderlich, die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer muss die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber entsprechend unterrichten.
Kircheneintritt: ErklärungDie melderechtliche Änderung der Religionszugehörigkeit wird von der zuständigen Stelle elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt. Von dem Kirchenaustritt erfährt die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber automatisch durch Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), die beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gespeichert sind.
Eine Vorsprache beim Finanzamt ist daher nicht mehr erforderlich, die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer muss die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber entsprechend unterrichten.
Von dem Kircheneintritt erfährt der Arbeitgeber automatisch durch Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), die beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gespeichert sind.
An wen muss ich mich wenden?
Kirchenaustritt Erklärung
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Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Kircheneintritt: Erklärung
Die Zuständigkeit liegt bei der maßgeblichen Kirchengemeinde.
Welche Gebühren fallen an?
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Kirchenaustritt
Gebühr:
30,00 € EUR
Gebühr:
kostenfrei
Was muss ich mitbringen?
Kirchenaustritt ErklärungKircheneintritt: Erklärung
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- Personalausweis oder Reisepass
- soweit vorhanden: Taufbescheinigung
- Personalausweis oder Reisepass
- soweit vorhanden: Taufbescheinigung
- für Verheiratete und in Lebenspartnerschaft lebende Personen: Eheurkunde bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde
Rechtsgrundlage
Kirchenaustritt Erklärung
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