Hundesteuer
zuständiger Fachbereich:
Amt | Telefon | Fax | |||
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Bereich Steuern | 05903/9305-0 | 05903/9305-1155 | |||
Fachbereich II - Finanzen und Personal | 05903/9305-0 | 05903/9305-1155 |
Ansprechpartner:
Name | Telefon | Fax | |
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Frau Held | 05903 9305-2163 | 05903 9305-1155 |
Leistungsbeschreibung
(Quelle:
Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
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Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
(Quelle:
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Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Was sollte ich noch wissen?
(Quelle:
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Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.
Verfahrensablauf
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Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
An wen muss ich mich wenden?
(Quelle:
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Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Bearbeitungsgebühren:
Ersthund: 36,00 €/Jahr
Zweithund: 60,00 €/Jahr
weitere Hunde: 84,00 €/Jahr
gefährliche Hunde: 612,00 €/Jahr
Welche Gebühren fallen an?
(Quelle:
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Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Was muss ich mitbringen?
(Quelle:
Serviceportal Niedersachsen /
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Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
(Quelle:
Serviceportal Niedersachsen /
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- Kommunale Satzung