Hundesteuer

zuständiger Fachbereich:

Email Amt Telefon Fax
E-Mail Pfeil rechts orange Bereich Steuern Telefon 05903/9305-0 Fax 05903/9305-1155
E-Mail Pfeil rechts orange Fachbereich II - Finanzen und Personal Telefon 05903/9305-0 Fax 05903/9305-1155

Ansprechpartner:

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Email Name Telefon Fax
E-Mail Telefon 05903 9305-2163 Fax 05903 9305-1155
Leistungsbeschreibung
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )
Was sollte ich noch wissen?
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )
Verfahrensablauf
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )




Bearbeitungsgebühren:

Ersthund: 36,00 €/Jahr

Zweithund: 60,00 €/Jahr

weitere Hunde: 84,00 €/Jahr

gefährliche Hunde: 612,00 €/Jahr


Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )


Was muss ich mitbringen?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Rechtsgrundlage
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )