Bauantrag / Baugenehmigung (Baugebiete)
zuständiger Fachbereich:
Amt | Telefon | Fax | |||
---|---|---|---|---|---|
Bereich Gemeinde- und Bauleitplanung | 05903/9305-0 | 05903/9305-1155 | |||
Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt, Liegenschaften und Brandschutz | 05903/9305-0 | 05903/9305-1155 |
Ansprechpartner:
Name | Telefon | Fax | |
---|---|---|---|
Herr Hilling | 05903 9305-1130 | 05903 9305-1155 | |
Frau Borg | 05903 9305-1123 | 05903 9305-1155 |
Leistungsbeschreibung
Baugenehmigung Erteilung
(Quelle:
Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Die Baugenehmigung wird schriftlich erteilt, wenn dem Bauvorhaben keine öffentlich rechtlichen Vorschriften entgegen stehen.
Unter Umständen ist eine Befreiung von der Baugenehmigungspflicht möglich.
Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten BaugenehmigungsverfahrenUnter Umständen ist eine Befreiung von der Baugenehmigungspflicht möglich.
Für einige Baumaßnahmen ist ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 63 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) durchzuführen, für Sonderbauten ist ein (reguläres) Baugenehmigungsverfahren nach § 64 NBauO durchzuführen. Der entsprechende Bauantrag ist schriftlich zu stellen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Baugenehmigung Erteilung
(Quelle:
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Falls erst zu einem späteren Zeitpunkt gebaut wird, muss eine Verlängerung der Baugenehmigung vor Fristablauf schriftlich beantragt werden. Das gilt auch, wenn die Bauarbeiten länger als drei Jahre unterbrochen worden sind.
Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahrenab dem Tag der Erteilung
Geltungsdauer:
3 Jahre
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Was sollte ich noch wissen?
Baugenehmigung Erteilung
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Für den Abbruch oder die Beseitigung eines Hochhauses oder eines nicht im Anhang genannten Teils einer baulichen Anlage ist eine Abbruchanzeige nach § 60 Abs. 3 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) erforderlich. Für die in § 62 NBauO genannten baulichen Anlagen ist unter den dort genannten Voraussetzungen eine Mitteilung über eine genehmigungsfreie Baumaßnahme nach § 62 NBauO einzureichen. Im Einzelfall berät die zuständige Stelle.
Verfahrensablauf
Baugenehmigung Erteilung
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Die Antragsunterlagen sind bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt des Bauortes einzureichen, welche im Rahmen des Antragsverfahrens eine Stellungnahme zum Bauvorhaben abgibt und diese an die zuständige Stelle weiterleitet.
An wen muss ich mich wenden?
Baugenehmigung Erteilung
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Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.
Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten BaugenehmigungsverfahrenDie Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.
Welche Gebühren fallen an?
Baugenehmigung Erteilung
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Es fallen Gebühren nach der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bauaufsicht (BauGO) an. Diese richten sich nach dem jeweiligen Bauanliegen. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten BaugenehmigungsverfahrenEs fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Was muss ich mitbringen?
Baugenehmigung Erteilung
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Mit dem Bauantrag müssen alle für die Beurteilung und Bearbeitung erforderlichen Bauvorlagen eingereicht werden. Diese müssen von einer Entwurfsverfasserin oder einem Entwurfsverfasser unterschrieben sein, die bauvorlageberechtigt sind. Der Bauantrag muss von der Bauherrin/dem Bauherrn und der Entwurfsverfasserin/dem Entwurfsverfasser unterschrieben sein.
Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren- ausgefülltes amtliches Antragsformular
Anträge / Formulare
Baugenehmigung Erteilung
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Es sind die amtlich vorgeschriebenen Formulare zu verwenden. Die amtlichen Vordrucke sowie für die einzelnen im Rahmen eines Bauantrages einzureichenden Unterlagen halten die zuständige Stelle sowie die Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt bereit.
Rechtsgrundlage
Baugenehmigung Erteilung
Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren
(Quelle:
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