Aufenthalts- / Meldebescheinigung Erteilung
zuständiger Fachbereich:
Amt | Telefon | Fax | |||
---|---|---|---|---|---|
Bereich Bürgerbüro | 05903/9305-0 | 05903/9305-1155 | |||
Fachbereich IV - Arbeit und Soziales, Ordnungswesen, Bürgerservice und Standesamt | 05903/9305-0 | 05903/9305-1155 |
Ansprechpartner:
Name | Telefon | Fax | |
---|---|---|---|
Frau Elfert | 05903 9305-2050 | 05903 9305-1155 | |
Frau Gerdes | 05903 9305-1052 | 05903 9305-1155 | |
Frau Scheffer | 05903 9305-1050 | 05903 9305-1155 |
Leistungsbeschreibung
Meldebescheinigung Erteilung
(Quelle:
Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.
Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.
Meldebestätigung AusstellungEine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.
Eine Meldebestätigung erhalten Sie, wenn Sie sich mit einer Haupt- oder Nebenwohnung bei der für diese Wohnung zuständigen Stelle anmelden. Sie dient dem Nachweis der Anmeldung.
MeldepflichtWenn Sie eine Wohnung beziehen oder aus einer Wohnung ausziehen, müssen Sie sich innerhalb von 2 Woche bei der zuständigen Stelle an- bzw. abmelden. Wer im Inland umzieht, braucht sich nicht abzumelden.
Die Meldepflicht besteht unabhängig davon, ob die meldepflichtige Person berechtigt ist, die Wohnung zu benutzen (z. B. Hausbesetzung), oder ob sie eine etwa erforderliche Aufenthaltserlaubnis besitzt.
Wohnung ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird. Wohnungen sind auch Wochenendhäuser, Gemeinschaftsunterkünfte, Zimmer in Untermiete und reine Schlafstellen, die zumindest gelegentlich zum Wohnen oder Schlafen benutzt werden. Auf Größe und Beschaffenheit kommt es nicht an.
Sind mehr als eine Wohnung vorhanden, ist eine davon Hauptwohnung, die übrigen sind Nebenwohnungen.
Die Meldepflicht besteht unabhängig davon, ob die meldepflichtige Person berechtigt ist, die Wohnung zu benutzen (z. B. Hausbesetzung), oder ob sie eine etwa erforderliche Aufenthaltserlaubnis besitzt.
Wohnung ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird. Wohnungen sind auch Wochenendhäuser, Gemeinschaftsunterkünfte, Zimmer in Untermiete und reine Schlafstellen, die zumindest gelegentlich zum Wohnen oder Schlafen benutzt werden. Auf Größe und Beschaffenheit kommt es nicht an.
Sind mehr als eine Wohnung vorhanden, ist eine davon Hauptwohnung, die übrigen sind Nebenwohnungen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Meldebescheinigung Erteilung
(Quelle:
Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Meldebestätigung AusstellungEs müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
MeldepflichtWenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von 2 Woche bei der zuständigen Stelle anmelden.
Verfahrensablauf
Meldebescheinigung Erteilung
(Quelle:
Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.
An wen muss ich mich wenden?
Meldebescheinigung Erteilung
(Quelle:
Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.
Meldebestätigung AusstellungDie Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
MeldepflichtDie Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Welche Gebühren fallen an?
Meldebescheinigung Erteilung
(Quelle:
Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.
Meldebestätigung AusstellungMeldebescheinigung
Gebühr:
7,50 € EUR
Erweiterte Meldebescheinigung
Gebühr:
9,00 € EUR
Es fallen keine Gebühren an.
MeldepflichtEs fallen keine Gebühren an.
Was muss ich mitbringen?
Meldebescheinigung ErteilungMeldebestätigung AusstellungMeldepflicht
(Quelle:
Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
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- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Wohnungsgeberbestätigung
- Meldeschein
- Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
- Wohnungsgeberbescheinigung
Anträge / Formulare
Meldebestätigung Ausstellung
(Quelle:
Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Den Meldeschein hält die zuständige Stelle kostenfrei für Sie bereit.
Der Meldeschein kann auch über viele kommunale Internetauftritte heruntergeladen werden. Mitunter ist es sogar möglich, sich direkt über das Internet online anzumelden - dann, wenn die zuständige Stelle ein entsprechendes Online-Meldeformular mit gesicherter elektronischer Übermittlung der Daten zur Verfügung stellt. Diese Meldung muss von Ihnen jedoch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unterschrieben werden. Hierzu ist eine entsprechende Signaturkarte erforderlich (erhältlich über Teledienstleister, Banken und Sparkassen).
Der Meldeschein kann auch über viele kommunale Internetauftritte heruntergeladen werden. Mitunter ist es sogar möglich, sich direkt über das Internet online anzumelden - dann, wenn die zuständige Stelle ein entsprechendes Online-Meldeformular mit gesicherter elektronischer Übermittlung der Daten zur Verfügung stellt. Diese Meldung muss von Ihnen jedoch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unterschrieben werden. Hierzu ist eine entsprechende Signaturkarte erforderlich (erhältlich über Teledienstleister, Banken und Sparkassen).
Rechtsgrundlage
Meldebescheinigung ErteilungMeldebestätigung AusstellungMeldepflicht
(Quelle:
Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)