Veröffentlichung der Bauleitplanentwürfe BPlan 160 "Gebietsentwickl. Emsbüren - Autobahnkreuz A30/A31 - Teil XV und 61. FNP-Änderung
Bekanntmachung
I. 61. Änderung des Flächennutzungsplanes (Darstellung von gewerblichen Bauflächen in der Gebietsentwicklung
am Autobahnkreuz A 30 / A 31)
II. Bebauungsplan Nr. 160 „Gebietsentwicklung Emsbüren – Autobahnkreuz A 30 / A 31 – Teil XV“
hier: Veröffentlichung der Bauleitplanentwürfe gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB)
Der Rat der Gemeinde Emsbüren hat in seiner Sitzung am 18.09.2024 den Entwurf der in Aufstellung befindlichen 61. Änderung des Flächennutzungsplanes und des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 160 sowie deren Veröffentlichung gem. § 3 (2) BauGB beschlossen.
Die 61. Änderung des Flächennutzungsplanes wird gleichzeitig mit dem Bebauungsplan im sog. Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt.
I. 61. Änderung des Flächennutzungsplanes
Der Geltungsbereich des Bauleitplan-Entwurfes ist in dem beigefügten Plan dargestellt. Gegenstand der Planung ist die Ausweisung von gewerblichen Bauflächen.
II. Bebauungsplan Nr. 160
Der Geltungsbereich des Bebauungsplan-Entwurfes ist in dem beigefügten Plan dargestellt. Gegenstand des Bebauungsplanes ist die Festsetzung eines Gewerbegebietes. Ziel ist die Weiterentwicklung des EmsLandParks.
I. und II.
Die Planzeichnungen der Bauleitpläne inkl. den planungsrechtlichen textlichen Festsetzungen werden mit den Begründungen, sowie den unten bezeichneten Planunterlagen zu jedermanns Einsicht in der Zeit vom
14.10.2024 bis zum 14.11.2024 (einschließlich)
bei der Gemeinde Emsbüren, Rathaus, Magistratstraße 5, Zi. 121, während der Dienststunden *) veröffentlicht.
Die Planungsunterlagen werden außerdem für die Dauer der Veröffentlichung auf der Internetseite der Gemeinde Emsbüren (www.emsbueren.de) unter dem Menüpunkt „Rathaus & Service – Bekanntmachungen“ eingestellt und über das zentrale Internetportal des Landes Niedersachsen (https://uvp.niedersachsen.de) zugänglich gemacht und können dort eingesehen werden.
Die veröffentlichten Planunterlagen umfassen
- die Entwürfe der Bauleitpläne (Planzeichnungen BPlan und FNP)
- die Entwurfsbegründungen (BPlan und FNP) inkl. Umweltbericht (BPlan und FNP)
- die schalltechnische Beurteilung (IPW, 05.09.24)
- die wasserwirtschaftliche Vorplanung (IPW 04.09.24)
- die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (IPW 05.09.24)
- den Kartierbericht Brutvogelerfassungen (IPW, 03.09.24)
- die FFH-Verträglichkeitsvorprüfung zum FFH-Gebiet „Ahlder Pool“ (IPW, 05.09.24)
- die Verkehrsuntersuchung (IPW, 04.09.24)
- die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Abwägungsvorlage IPW – 05.09.24 - BPlan und FNP)
Folgende umweltbezogene Informationen liegen vor und können zusammen mit den Planunterlagen eingesehen werden:
1. Umweltbericht mit Bestandsaufnahme und -bewertung zu folgenden Schutzgütern inkl. Wirkungsprognose und umweltrelevanten Maßnahmen (IPW vom 06.09.2024), Brutvogel-Erfassung und Artenschutzbeitrag (IPW vom 03. u. 05.09.24) sowie FFH-Verträglichkeitsvorprüfung (IPW, 05.09.24)
- Menschen, menschliche Gesundheit, Emissionen (Geruch, Schall, Staub)
- Tiere und Pflanzen, Biologische Vielfalt, Arten sowie Schutzgebiete und -objekte (Verlust von Lebensraum;
nährstoffreicher Graben, u. a. Vorkommen Kiebitz und Feldlerche)
- Fläche, Boden, Wasser, Klima und Luft (Verlust aller Bodenfunktionen, Verlust von Infiltrationsraum, geringes
Schutzpotenzial der grundwasserüberdeckenden Schichten, Verlust von kaltluftproduzierenden Flächen)
- Landschaft (Beeinträchtigung des Landschaftsbildes)
- Kultur- und sonstige Sachgüter
- Europäisches Netz – Natura 2000
- Wechselwirkungen
- Weitere Umweltauswirkungen, Anfälligkeit für schwere Unfälle / Katastrophen
2. Wasserwirtschaftliche Vorplanung (IPW v. 04.09.24) (Schutzgut Mensch)
3. Verkehrsuntersuchung (IPW, 04.09.24) (Schutzgut Mensch)
4. Schalltechnische Beurteilung (IPW v. 05.09.24) (Gewerbelärm, Straßenverkehrslärm)
5. Stellungnahmen mit Umweltbezug aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) und der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB, u. a.
a) Industrie- und Handelskammer v. 22.07.24 u. Staatl. Gewerbeaufsichtsamt v. 12.08.24 (Schallemissionen)
b) Landkreis Emsland v. 18.07.24 (Wallhecke, Artenschutz, Biotoptypenkartierung, Eingriffsregelung, Wasserwirtschaft, Abfall und
Bodenschutz, Brandschutz)
c) Landwirtschaftskammer Niedersachsen v. 11.07.24 (Verlust landwirtschaftlicher Flächen)
d) Nds. Landesbehörde für Straßenbau u. Verkehr v. 02.07.24 (Verkehrsuntersuchung)
Zusammenfassung
Mensch, menschliche Gesundheit, Emissionen | Emissionen (Geruch, Schall, Staub); Oberflächenentwässerung, Verkehrsaufkommen |
Tiere und Pflanzen, Biologische Vielfalt | Verlust von Lebensraum; Vorkommen Kiebitz und Feldlerche |
Fläche, Boden, Wasser | Verlust aller Bodenfunktionen, Verlust von Infiltrationsraum, geringes Schutzpotenzial der grundwasserüberdeckenden Schichten |
Klima und Luft | Verlust von kaltluftproduzierenden Flächen |
Landschaft | Beeinträchtigung des Landschaftsbildes |
In den textlichen Festsetzungen wird auf technische Vorschriften / Regelwerke (DIN-Vorschriften und Arbeitsblätter) verwiesen. Diese werden bei der Gemeinde Emsbüren zur Einsicht bereitgehalten.
Während der Veröffentlichungsfrist können bei der Gemeinde Emsbüren Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitpläne nicht von Bedeutung ist.
Für die 61. Änderung des Flächennutzungsplanes wird gem. § 3 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 (3) Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 (2) UmwRG gem. § 7 (3) Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Innerhalb des öffentlichen Beteiligungsverfahrens sind gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB in Verbindung mit § 36 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) auch Kinder und Jugendliche zur Beteiligung aufgerufen.
Emsbüren, 24.09.2024 Der Bürgermeister Silies | *) Öffnungszeiten: |