erneute Veröffentlichung der geänderten Bauleitplanentwürfe vorhabenbezogener BPlan 158 "Sondergebiet Tierhaltung Legehennenstall Johanning" und 59. Flächennutzungsplanänderung

Bekanntmachung

I.        59. Änderung des Flächennutzungsplanes (Darstellung von Sonderbauflächen Tierhaltung Legehennenanlage
          Johanning)
II.       Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 158 „Sondergebiet Tierhaltung Legehennenanlage Johanning“

hier: erneute Veröffentlichung der geänderten Bauleitplanentwürfe gem. § 3 (2) i. V. m. § 4a (3) Baugesetzbuch (BauGB)

Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 II BauGB sind von der Amprion GmbH, der Gasunie GmbH und PLEdoc Bedenken hinsichtlich der Lage der Kompensationsfläche vorgetragen worden. Aufgrund der geänderten Kompensation muss eine erneute Beteiligung durchgeführt werden.

Der Rat der Gemeinde Emsbüren hat in seiner Sitzung am 12.06.2024 die geänderten Entwürfe der in Aufstellung befindlichen 59. Änderung des Flächennutzungsplanes und des in Aufstellung befindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 158 sowie deren erneute Veröffentlichung gem. § 3 (2) i. V. m. § 4a (3) BauGB beschlossen.

Die 59. Änderung des Flächennutzungsplanes wird gleichzeitig mit dem Bebauungsplan im sog. Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt.

I.        59. Änderung des Flächennutzungsplanes

Der Geltungsbereich des Bauleitplan-Entwurfes ist in dem beigefügten Plan dargestellt. Gegenstand der Planung ist die Ausweisung einer Sonderbaufläche Tierhaltung / Legehennenanlage. Anlass ist die planerische Steuerung einer nicht-privilegierten gewerblichen Tierhaltungsanlage.

II.       Bebauungsplan Nr. 158

Der Geltungsbereich des Bebauungsplan-Entwurfes ist in dem beigefügten Plan dargestellt. Gegenstand des Bebauungsplanes ist die Festsetzung eines Sondergebietes Tierhaltung / Legehennenanlage. Ziel ist die Weiterentwicklung eines vorhandenen tierhaltenden Betriebes. Vorgesehen ist die Errichtung einer Freiland-Legehennenanlage mit max. 14.994 Stellplätzen neben dem vorhandenen Legehennenstall unter Berücksichtigung des Konzeptes für nicht-privilegierte gewerbliche Tierhaltungsanlagen in der Gemeinde Emsbüren.

I. und II.

Die Planzeichnungen der Bauleitpläne inkl. den planungsrechtlichen textlichen Festsetzungen und der Vorhaben- und Erschließungsplan werden mit den Begründungen, sowie den unten bezeichneten Planunterlagen zu jedermanns Einsicht in der Zeit vom

12.11.2024 bis zum 12.12.2024 (einschließlich)

bei der Gemeinde Emsbüren, Rathaus, Magistratstraße 5, Zi. 121, während der Dienststunden *) veröffentlicht.

Die Planungsunterlagen werden außerdem für die Dauer der Veröffentlichung auf der Internetseite der Gemeinde Emsbüren (www.emsbueren.de) unter dem Menüpunkt „Rathaus & Service – Bekanntmachungen“ eingestellt und über das zentrale Internetportal des Landes Niedersachsen (https://uvp.niedersachsen.de) zugänglich gemacht und können dort eingesehen werden.

Die veröffentlichten Planunterlagen umfassen

Folgende umweltbezogene Informationen liegen vor und können zusammen mit den Planunterlagen eingesehen werden:

1. Umweltbericht mit Bestandsaufnahme und -bewertung zu folgenden Schutzgütern inkl. Wirkungsprognose und umweltrelevanten Maßnahmen (IPW vom 14.08.2023) sowie Brutvogel-Erfassung und Artenschutzbeitrag (IPW vom 31.07.2023)

-           Menschen, menschliche Gesundheit, Emissionen (Geruch, Ammoniak, Stickstoff, Staub)
-           Tiere und Pflanzen, Biologische Vielfalt, Arten sowie Schutzgebiete und -objekte (Verlust von Lebensraum; Biotop-Typ
            trockenerer Mineralböden, Feldlerchen-Revier, Wallhecke)
-           Fläche, Boden, Wasser, Klima und Luft (Verlust aller Bodenfunktionen, Verlust von Infiltrationsraum, geringes Schutzpotenzial
            der grundwasserüberdeckenden Schichten, Verlust von kaltluftproduzierenden Flächen)
-           Landschaft
-           Kultur- und sonstige Sachgüter
-           Europäisches Netz – Natura 2000
-           Wechselwirkungen
-           Weitere Umweltauswirkungen, Anfälligkeit für schwere Unfälle / Katastrophen

2. Immissionsschutztechnischer Bericht (Fides vom 22.03.2021 inkl. Ergänzung Stickstoffdeposition vom 15.12.2022) (Schutzgut Mensch, Pflanzen)

3.Wasserrechtsantrag (Goncalves, März 2023)

4. Stellungnahmen mit Umweltbezug aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren und dem Auslegungsverfahren gem. § 3 (1) und (2), § 4 (1) und (2) BauGB u. a.

a) Autobahn GmbH des Bundes v. 14.11.22 (Geräusch,- Geruchs-, Staubbelästigungen)

b) Landkreis Emsland v. 22.11.22 und 20.12.23 (Wallhecke, Artenschutz, Biotoptypenkartierung, Wasserwirtschaft, Brandschutz, Bodendenkmale, Bioaerosolbelastung, Deposition von Ammoniak und Stickstoff)

c)  Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft und Küsten- und Naturschutz v. 17.11.22 (Reinigung von Niederschlagswasser)

d)  Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr v. 25.10.22 u. 23.11.23 (Immissionen vom Bombenabwurfplatz Engden/ Nordhorn Range)

e) Amprion GmbH v. 18.12.23, Gasunie GmbH v. 23.11.23 und PLEdoc v. 18.12.23 (Lage der Kompensationsfläche)

Mensch, menschliche Gesundheit, Emissionen

Emissionen (Geruch, Ammoniak, Stickstoff, Staub)

Tiere und Pflanzen, Biologische Vielfalt

Verlust von Lebensraum; Biotop-Typ trockenerer Mineralböden, Feldlerchen-Revier

Fläche, Boden, Wasser

Verlust aller Bodenfunktionen, Verlust von Infiltrationsraum, geringes Schutzpotenzial der grundwasserüberdeckenden Schichten

Klima und Luft

Verlust von kaltluftproduzierenden Flächen


In den textlichen Festsetzungen wird auf technische Vorschriften / Regelwerke (DIN-Vorschriften und Arbeitsblätter) verwiesen. Diese werden bei der Gemeinde Emsbüren zur Einsicht bereitgehalten.

Während der Veröffentlichungsfrist können bei der Gemeinde Emsbüren Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitpläne nicht von Bedeutung ist.

Für die 59. Änderung des Flächennutzungsplanes wird gem. § 3 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 (3) Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 (2) UmwRG gem. § 7 (3) Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Innerhalb des öffentlichen Beteiligungsverfahrens sind gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB in Verbindung mit § 36 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) auch Kinder und Jugendliche zur Beteiligung aufgerufen.

Emsbüren, 11.10.2024

Der Bürgermeister

Silies

*) Öffnungszeiten:
Mo. 8.00 Uhr – 16.00 Uhr
Di., Mi., Fr. 8.00 Uhr – 12.00 Uhr
Do. 8.00 Uhr – 18.00 Uhr
und nach Vereinbarung