Bekanntmachung - Beteiligung der Öffentlichkeit durch öffentliche Auslegung des Entwurfes der Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes der Gemeinde Emsbüren
Bekanntmachung der Gemeinde Emsbüren
Beteiligung der Öffentlichkeit durch öffentliche Auslegung des
Entwurfes der Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes der Gemeinde Emsbüren
Einzelhandels- und Zentrenkonzepte stellen für Städte und Gemeinden eine wichtige Grundlage zur Steuerung und Entwicklung des Einzelhandels dar. Ein Einzelhandelskonzept dient dazu, festzulegen, nach welchen Gesichtspunkten Einzelhandel geplant oder angesiedelt werden soll. Als sog. städtebauliches Entwicklungskonzept dient ein abgestimmtes Einzelhandelskonzept der sachgerechten planerischen Steuerung des Einzelhandels im Gemeindegebiet. In der Bauleitplanung sind die Ergebnisse eines solchen Konzeptes in besonderer Weise zu berücksichtigen. Weiterhin enthält ein Einzelhandelskonzept Empfehlungen zur Sicherung und Verbesserung der wohnungs- und wohnortnahen Nahversorgung der Bevölkerung.
Die Verwaltung der Gemeinde Emsbüren ist beauftragt, für die Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes die Beteiligung der Öffentlichkeit, der zuständigen Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbarkommunen durchzuführen.
Die Öffentlichkeit wird in Anlehnung an § 3 (2) Baugesetzbuch mittels einer öffentlichen Auslegung unterrichtet und um Abgabe einer Stellungnahme gebeten. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden in analoger Anwendung zu § 4 (2) Baugesetzbuch parallel zu dieser öffentlichen Auslegung am Verfahren beteiligt.
Ziel der Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes ist es, die ältere Fassung von 2013 fortzuschreiben und an die neuen gesetzlichen Gegebenheiten anzupassen. Zudem haben sich wesentliche Änderungen in den gemeindeentwicklungspolitischen Zielsetzungen der Gemeinde ergeben, die in der Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes berücksichtigt werden.
Der Entwurf der Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes der Gemeinde Emsbüren liegt in der Zeit
25.03.2025 bis zum 29.04.2025 (einschließlich)
bei der Gemeinde Emsbüren, Rathaus, Magistratstraße 5, Zi. 121, während der Dienststunden *) aus.
Die Planungsunterlagen werden außerdem für die Dauer der Veröffentlichung auf der Internetseite der Gemeinde Emsbüren (www.emsbueren.de) unter dem Menüpunkt „Rathaus & Service – Bekanntmachungen“ eingestellt und können dort eingesehen werden.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können bei der Gemeinde Emsbüren Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, bei Bedarf können sie aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Einzelhandelskonzeptes nicht von Bedeutung ist.
Innerhalb des öffentlichen Beteiligungsverfahrens sind gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB in Verbindung mit § 36 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) auch Kinder und Jugendliche zur Beteiligung aufgerufen.
Emsbüren, 06.03.2025 Der Bürgermeister Silies | *) Öffnungszeiten: |