Informationen zur Grundsteuerreform

Zum 1. Januar 2025 tritt die Grundsteuerreform in Kraft. Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherige Bewertung von Grundstücken für verfassungswidrig erklärt. Die vom Bundestag beschlossene grundlegende Reform wurde inzwischen umgesetzt. Das Land Niedersachsen hat abweichend vom Bundesmodell ein eigenes Modell entwickelt, welches neben der Wohn- und Grundstücksfläche auch die Lage des Grundstücks berücksichtigt.

Die Finanzämter haben inzwischen fast alle Grundstücke nach dem neuen Niedersächsischen Grundgesetz neu bewertet. Die Kommunen haben im Vorfeld der Reform zugesagt, dass das Aufkommen aus der Grundsteuer nicht anlässlich der Reform erhöht werden soll, sondern es soll insgesamt aufkommensneutral bleiben. Eine Erhöhung des Hebesatzes aus anderen Gründen ist aber zulässig. 

Der Rat der Gemeinde Emsbüren hat sich gegen eine Erhöhung der Grundsteuer ausgesprochen. Er hat entschieden, dass die Grundsteuer aufkommensneutral erhoben wird.

Die Hebesätze ab 01.01.2025 wurden wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer A:        380 v. H. (unverändert)

Grundsteuer B:        325 v.H. (bisher 380 %)

Um die Höhe der Grundsteuer für das Jahr 2025 für ein Grundstück zu berechnen, muss der vom Finanzamt festgesetzte Messbetrag mit dem jeweiligen Hebesatz multipliziert werden. Für einige Grundstücke wird die zu zahlende Grundsteuer ansteigen, für andere wird sie niedriger.

Die Gemeinde Emsbüren wird Mitte Januar die neuen Bescheide über die Grundbesitzabgaben versenden. Den Bescheiden wird ein Infoblatt beigefügt, aus dem zu entnehmen ist, welche Behörde Ansprechpartner für auftretende Fragen ist.