Gaststättenbetrieb: Anzeige Wechsel der Person bei juristischen Personen

zuständiger Fachbereich:

Ansprechpartner:

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Email Name Telefon Fax
E-Mail Telefon 05903 9305-1057 Fax 05903 9305-1155
Leistungsbeschreibung
Wer als juristische Person ein Gaststättengewerbe betreibt und eine andere Person zur Vertretung beruft, muss dies unverzüglich der zuständigen Stelle anzeigen.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anzeige müssen Sie unverzüglich – ohne schuldhaftes Zögern – erstatten.

(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )
Verfahrensablauf
- Sie müssen der Behörde, der Sie Ihr Gaststättengewerbe angezeigt haben, mitteilen, dass ein Wechsel in der Vertretungsberechtigung stattgefunden hat.
- Dazu verwenden Sie das vorgeschriebene Anzeigeformular und fügen die erforderlichen Unterlagen bei.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Zuständige Stelle
Die Gemeinde, in deren Zuständigkeitsbereich das Gaststättengewerbe ausgeübt wird.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

An wen muss ich mich wenden?
Die Gemeinde, in deren Zuständigkeitsbereich das Gaststättengewerbe ausgeübt wird.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )





Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach Tarifnummer 40.6.1 der Anlage zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) an. Informieren Sie sich bei der zuständigen Stelle.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )


Was muss ich mitbringen?
  • Personalausweis oder ein vergleichbares Personaldokument
  • ggf. Vertretungsvollmacht
  • Auszug aus dem Handels- bzw. Vereinsregister
  • bei Alkoholausschank:
    • Nachweis über den Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses nach § 30 Absatz 5 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) sowie
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 Absatz 1 Gewerbeordnung (GewO)
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )
Anträge / Formulare
- Anzeige eines Gaststättengewerbes
- Onlineverfahren möglich: ja
-  Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: ggf.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Rechtsgrundlage
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )