Überprüfung der Standfestigkeit von Grabmälern
Die Aufstellung der Grabmäler auf den Grabstätten bei dem Kath. Friedhof erfolgt nach Prüfung und Genehmigung der Friedhofsverwaltung nach den zurzeit gültigen Vorschriften der Friedhofsordnung und der „Technischen Anleitung zur Standsicherheit von Grabmalanlagen (TA Grabmal)“. Laut diesen Vorschriften ist das Grabmal so zu fundamentieren und zu befestigen, dass es dauerhaft standsicher ist und auch beim Öffnen benachbarter Gräber nicht umstürzen oder sich senken kann. Es ist dauernd in gutem stand- und verkehrssicherem Zustand zu erhalten. Die Verantwortlichen (Nutzungs-berechtigten) sind für jeden Schaden haftbar, der durch das Umfallen eines Grabmals oder durch das Absinken von Teilen verursacht wird.
Die Unfallverhütungsvorschrift „Friedhöfe und Krematorien“ und die Friedhofsordnung für den Kath. Friedhof in Emsbüren sehen zudem vor, jährlich die Grabmäler auf den Gräbern auf ihre Standfestigkeit zu überprüfen und nicht standfeste Grabmale zu sichern oder zu entfernen.
Die Friedhofsverwaltung des Kath. Friedhofes wird voraussichtlich im August 2023 die jährliche Überprüfung der aufgestellten Grabmäler von einer externen Firma vornehmen lassen.
Falls bei dieser Überprüfung festgestellt wird, dass Grabmäler nicht stand- bzw. verkehrssicher sind, werden die jeweiligen Nutzungsberechtigten in einem gesonderten Schreiben über die Beanstandung informiert mit der Aufforderung, die Grabdenkmäler durch eine Firma (Steinmetz) in einen ordnungsgemäßen Zustand bringen zu lassen und dies nach Erledigung schriftlich nachzuweisen.
Bei Gefahr im Verzuge kann die Friedhofsverwaltung auf Kosten der Verantwortlichen Sicherheitsmaßnahmen treffen (z. B. Umlegen von Grabmalen, Absperrungen).
Wichtiger Hinweis: Bitte lassen Sie die Arbeiten von einem Steinmetz oder einer fachkundigen Firma ausführen.
Für weitere Informationen oder Fragen steht Frau Schmidt, Tel. 05903/9305-1055, gerne zur Verfügung.