Mund-und-Nasenschutz auch im Rathaus
Vorgeschrieben ist eine Mund-Nasen-Bedeckung, die aufgrund ihrer Beschaffenheit geeignet ist, als textile Barriere eine Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchen-Partikeln durch Husten, Niesen und Aussprache zu verringern. Zulässig sind somit auch Schals, Tücher oder ähnliches.
Die Tragepflicht gilt auch für alle Mitarbeiter/innen, der/die Besuch empfangen. Sofern eine Kontaktschutzwand am Arbeitsplatz vorhanden ist, entfällt die Tragepflicht auf beiden Seiten in der Gesprächssituation.
Bitte beachten Sie, dass auch mit Maske der beste Schutz vor einer potenziellen Virusübertragung das konsequente Abstandhalten und die Einhaltung der geltenden Hygienevorschriften (u.a. Handhygiene, Husten-/Niesetikette) ist.
Mundschutz Bild von Gundula Vogel auf Pixabay