B-Plan 160 "Gebietsentwicklung Emsbüren - Autobahnkreuz A30/A31 - Teil XV" u. 61. Flächennutzungsplanänderung; erneute Veröffentlichung
Bekanntmachung
I. 61. Änderung des Flächennutzungsplanes (Darstellung von gewerblichen Bauflächen in der Gebietsentwicklung am Autobahnkreuz A 30 / A 31)
II. Bebauungsplan Nr. 160 „Gebietsentwicklung Emsbüren – Autobahnkreuz A 30 / A 31 – Teil XV“
hier: erneute Veröffentlichung der Bauleitplanentwürfe gem. § 3 (2) i. V. m. §4a (3) Baugesetzbuch (BauGB)
Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 II BauGB sind vom NABU-Regionalverband Emsland / Grafschaft Bentheim und vom NABU-Landesverband Niedersachsen Bedenken u. a. hinsichtlich der räumlichen Nähe zum FFH-Gebiet „Ahlder Pool“ und der Lage in einem bedeutsamen Wiesenvogelgebiet vorgetragen worden. Es wurde zudem bemängelt, dass im Artenschutzbeitrag genannte Gutachten aus einem anderen Bauleitplanverfahren nicht ausgelegt worden sind. Aus diesem Grund erfolgt eine erneute Beteiligung unter Einbeziehung dieser Gutachten. Zudem wird im Bebauungsplanentwurf ein ergänzender Hinweis zu den Emissionen aufgeführt.
Der Rat der Gemeinde Emsbüren hat in seiner Sitzung am 11.12.2024 die erneute Veröffentlichung der Bauleitpläne gem. § 3 (2) i. V. m. § 4a (3) BauGB beschlossen.
Die 61. Änderung des Flächennutzungsplanes wird gleichzeitig mit dem Bebauungsplan im sog. Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt.
I. 61. Änderung des Flächennutzungsplanes
Der Geltungsbereich des Bauleitplan-Entwurfes ist in dem beigefügten Plan dargestellt. Gegenstand der Planung ist die Ausweisung von gewerblichen Bauflächen.
II. Bebauungsplan Nr. 160
Der Geltungsbereich des Bebauungsplan-Entwurfes ist in dem beigefügten Plan dargestellt. Gegenstand des Bebauungsplanes ist die Festsetzung eines Gewerbegebietes. Ziel ist die Weiterentwicklung des EmsLandParks.
I. und II.
Die Planzeichnungen der Bauleitpläne inkl. den planungsrechtlichen textlichen Festsetzungen werden mit den Begründungen, sowie den unten bezeichneten Planunterlagen zu jedermanns Einsicht in der Zeit vom
14.01.2025 bis zum 14.02.2025 (einschließlich)
bei der Gemeinde Emsbüren, Rathaus, Magistratstraße 5, Zi. 121, während der Dienststunden *) veröffentlicht.
Die Planungsunterlagen werden außerdem für die Dauer der Veröffentlichung auf der Internetseite der Gemeinde Emsbüren (www.emsbueren.de) unter dem Menüpunkt „Rathaus & Service – Bekanntmachungen“ eingestellt und über das zentrale Internetportal des Landes Niedersachsen (https://uvp.niedersachsen.de) zugänglich gemacht und können dort eingesehen werden.
Die veröffentlichten Planunterlagen umfassen
- die Entwürfe der Bauleitpläne (Planzeichnungen)
- die Entwurfsbegründungen inkl. Umweltbericht
- die schalltechnische Beurteilung (IPW, 05.09.24)
- die wasserwirtschaftliche Vorplanung (IPW 04.09.24)
- die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (IPW 05.09.24)
- den Kartierbericht Brutvogelerfassungen (IPW, 03.09.24)
- die FFH-Verträglichkeitsvorprüfung zum FFH-Gebiet „Ahlder Pool“ (IPW, 05.09.24)
- die Verkehrsuntersuchung (IPW, 04.09.24)
- die Erfassungen 2020-2021 Brut- und Rastvögel, Amphibien, Fledermäuse (IPW, 17.05.21)
- die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Abwägungsvorlage IPW – 05.09.24) und dem Auslegungsverfahren gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Abwägungsvorlage IPW – 16.12.24)
Folgende umweltbezogene Informationen liegen vor und können zusammen mit den Planunterlagen eingesehen werden:
1. Umweltbericht mit Bestandsaufnahme und -bewertung zu folgenden Schutzgütern inkl. Wirkungsprognose und umweltrelevanten Maßnahmen (IPW vom 16.12.2024), Brutvogel-Erfassung und Artenschutzbeitrag (IPW vom 03. u. 05.09.24), Erfassungen 2020-2021 Brut- und Rastvögel, Amphibien, Fledermäuse (IPW, 17.05.21) sowie FFH-Verträglichkeitsvorprüfung (IPW, 05.09.24)
- Menschen, menschliche Gesundheit, Emissionen (Geruch, Schall, Staub)
- Tiere und Pflanzen, Biologische Vielfalt, Arten sowie Schutzgebiete und -objekte (Verlust von Lebensraum; nährstoffreicher Graben, u. a. Vorkommen Kiebitz, Feldlerche, Großer Brachvogel, Fledermäuse)
- Fläche, Boden, Wasser, Klima und Luft (Verlust aller Bodenfunktionen, Verlust von Infiltrationsraum, geringes Schutzpotenzial der grundwasserüberdeckenden Schichten, Verlust von kaltluftproduzierenden Flächen)
- Landschaft (Beeinträchtigung des Landschaftsbildes)
- Kultur- und sonstige Sachgüter
- Europäisches Netz – Natura 2000
- Wechselwirkungen
- Weitere Umweltauswirkungen, Anfälligkeit für schwere Unfälle / Katastrophen
2. Wasserwirtschaftliche Vorplanung (IPW v. 04.09.24) (Schutzgut Mensch)
3. Verkehrsuntersuchung (IPW, 04.09.24) (Schutzgut Mensch)
4. Schalltechnische Beurteilung (IPW v. 05.09.24) (Gewerbelärm, Straßenverkehrslärm)
5. Stellungnahmen mit Umweltbezug aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren und dem Auslegungsverfahren gem. § 3 (1) und (2), § 4 (1) und (2) BauGB, u. a.
a) Industrie- und Handelskammer v. 22.07.24 u. 11.11.24 u. Staatl. Gewerbeaufsichtsamt v. 12.08.24 u. 01.11.24 (Schallemissionen)
b) Landkreis Emsland v. 18.07.24 u. v. 11.11.24 (FFH-Gebiet „Ahlder Pool“, Biotope, Wallhecke, Emissionen, Lichtimmissionen, Artenschutz, Biotoptypenkartierung, Eingriffsregelung, Wasserwirtschaft, Abfall und Bodenschutz, Brandschutz)
c) Landwirtschaftskammer Niedersachsen v. 11.07.24 u. v. 24.10.24 (Verlust landwirtschaftlicher Flächen, Bewirtschaftung Kompensationsflächen)
d) Nds. Landesbehörde für Straßenbau u. Verkehr v. 02.07.24 u. 17.10.24 (Verkehrsuntersuchung, Leistungsfähigkeit Knotenpunkt)
e) NABU-Regionalverband Emsland / Grafschaft Bentheim und NABU-Landesverband Niedersachsen v. 14.11.24 (FFH-Gebiet „Ahlder Pool“, Wiesenvogelschutzprogramm, FFH-Verträglichkeitsprüfung, CEF-Maßnahme, Schutz- u. Vermeidungsmaßnahmen für Fledermäuse, Niederschlagswasser)
Zusammenfassung
Mensch, menschliche Gesundheit, Emissionen | Emissionen (Geruch, Schall, Staub, Stickstoff, Schwefel etc.), Oberflächenentwässerung, Verkehrsaufkommen |
Tiere und Pflanzen, Biologische Vielfalt | Verlust von Lebensraum; Vorkommen Kiebitz und Feldlerche, Wiesenvogelschutzprogramm, Fledermäuse, FFH-Verträglichkeitsprüfung, CEF-Maßnahme |
Fläche, Boden, Wasser | Verlust aller Bodenfunktionen, Verlust von Infiltrationsraum, geringes Schutzpotenzial der grundwasserüberdeckenden Schichten, naturnahe Gestaltung des Regenrückhaltegewässers |
Klima und Luft | Verlust von kaltluftproduzierenden Flächen |
Landschaft | Beeinträchtigung des Landschaftsbildes |
In den textlichen Festsetzungen wird auf technische Vorschriften / Regelwerke (DIN-Vorschriften und Arbeitsblätter) verwiesen. Diese werden bei der Gemeinde Emsbüren zur Einsicht bereitgehalten.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können bei der Gemeinde Emsbüren Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, bei Bedarf können sie aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitpläne nicht von Bedeutung ist.
Es wird darauf hingewiesen, dass in Bezug auf die Änderung oder Ergänzung und ihre möglichen Auswirkungen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wird.
Für die 61. Änderung des Flächennutzungsplanes wird gem. § 3 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 (3) Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 (2) UmwRG gem. § 7 (3) Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Innerhalb des öffentlichen Beteiligungsverfahrens sind gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB in Verbindung mit § 36 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) auch Kinder und Jugendliche zur Beteiligung aufgerufen.
Emsbüren, 16.12.2024 Der Bürgermeister Silies | *) Öffnungszeiten: |