Veröffentlichung der Bauleitplanentwürfe BPlan 161 "BG Leschede westlich Lingener Straße, Teil IV" und 63. Flächennutzungsplanänderung

Veröffentlicht am: 08.05.2025

Bekanntmachung

I.        63. Änderung des Flächennutzungsplanes (Darstellung von Wohnbauflächen westlich der Lingener Straße)

II.       Bebauungsplan Nr. 161 „BG Leschede westlich Lingener Straße, Teil IV“

hier: Veröffentlichung der Bauleitplanentwürfe gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB)

Der Rat der Gemeinde Emsbüren hat in seiner Sitzung am 03.04.2025 die Veröffentlichung der Bauleitpläne gem. § 3 (2) BauGB beschlossen.

Die 63. Änderung des Flächennutzungsplanes wird gleichzeitig mit dem Bebauungsplan im sog. Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt.

I.        63. Änderung des Flächennutzungsplanes

Der Geltungsbereich des Bauleitplan-Entwurfes ist in dem beigefügten Plan dargestellt. Gegenstand der Planung ist die Ausweisung von Wohnbauflächen.

II.       Bebauungsplan Nr. 161

Der Geltungsbereich des Bebauungsplan-Entwurfes ist in dem beigefügten Plan dargestellt. Gegenstand des Bebauungsplanes ist die Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes. Ziel ist die Schaffung von Wohnraum im Ortsteil Leschede.

I. und II.

Die Planzeichnungen der Bauleitpläne inkl. den planungsrechtlichen textlichen Festsetzungen werden mit den Begründungen, sowie den unten bezeichneten Planunterlagen zu jedermanns Einsicht in der Zeit vom

27.05.2025 bis zum 27.06.2025 (einschließlich)

bei der Gemeinde Emsbüren, Rathaus, Magistratstraße 5, Zi. 121, während der Dienststunden *) veröffentlicht.

Die Planungsunterlagen werden außerdem für die Dauer der Veröffentlichung auf der Internetseite der Gemeinde Emsbüren (www.emsbueren.de) unter dem Menüpunkt „Rathaus & Service – Bekanntmachungen“ eingestellt und über das zentrale Internetportal des Landes Niedersachsen (https://uvp.niedersachsen.de) zugänglich gemacht und können dort eingesehen werden.

Die veröffentlichten Planunterlagen umfassen

Folgende umweltbezogene Informationen liegen vor und können zusammen mit den Planunterlagen eingesehen werden:

1. Umweltbericht einschl. Artenschutzbeitrag mit Bestandsaufnahme und -bewertung zu folgenden Schutzgütern inkl. Wirkungsprognose und umweltrelevanten Maßnahmen (IPW vom 05.05.25), Brutvogel-Erfassung (IPW vom 11.07.23), Erfassung Fledermäuse (Donning, 31.10.23)

-           Menschen, menschliche Gesundheit, Emissionen (Geruch, Schall, Staub)
-           Tiere und Pflanzen, Biologische Vielfalt, Arten sowie Schutzgebiete und -objekte (Überplanung Waldfläche und Wallhecke,
Verlust von Lebensraum; Vorkommen Brutvögel, u. a. Schwarzspecht und Waldkauz, Vorkommen Fledermäuse, u.a. Braunes Langohr, Lichtimmissionen)
-           Fläche, Boden, Wasser, Klima und Luft (Verlust aller Bodenfunktionen, Verlust von Infiltrationsraum, geringes Schutzpotenzial der grundwasserüberdeckenden Schichten, Verlust einer frischluftproduzierenden Waldfläche)
-           Landschaft (Überplanung Waldfläche und Wallhecke)
-           Kultur- und sonstige Sachgüter (Überplanung Wallhecke)
-           Europäisches Netz – Natura 2000
-           Wechselwirkungen
-           Weitere Umweltauswirkungen, Anfälligkeit für schwere Unfälle / Katastrophen

2. Wasserwirtschaftliche Vorplanung (IPW v. 24.09.24) (Schutzgut Mensch)

3. Verkehrsuntersuchung (IPW, 30.07.24) (Schutzgut Mensch)

4. Schalltechnische Beurteilung (IPW v. 26.10.22) (Schienenverkehrslärm)

5. Stellungnahmen mit Umweltbezug aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren gem. § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB, u. a.

a) Landkreis Emsland v. 07.11.24 (Waldfläche, Wallhecke, LSG Emstal, Artenschutz, Biotoptypenkartierung, Eingriffsregelung, Brandschutz)

b)  Landwirtschaftskammer Niedersachsen v. 29.10.24 (Ausgleich Waldfläche, Sicherheitsabstand Wald)

c)  Nds. Landesbehörde für Straßenbau u. Verkehr v. 10.10.24 (Emissionen L40)

d)  Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr v. 04.11.24 (Emissionen Fluglärm)

e)  Bürger v. 22.2.24 u. 23.2.24 (Verkehrssituation Lingener Straße / Zum Fernen Sand)

Zusammenfassung

Mensch, menschliche Gesundheit, Emissionen

Emissionen (Geruch, Schall, Staub), Oberflächenentwässerung, Verkehrsaufkommen, Sicherheitsabstand Wald, Brandschutz

Tiere und Pflanzen, Biologische Vielfalt

Verlust von Lebensraum, Vorkommen Brutvögel und Fledermäuse, Lichtimmissionen, Verlust Waldfläche und Wallhecke, LSG Emstal

Fläche, Boden, Wasser

Verlust aller Bodenfunktionen, Verlust von Infiltrationsraum, geringes Schutzpotenzial der grundwasserüberdeckenden Schichten

Klima und Luft

Verlust von kaltluftproduzierenden Flächen

Landschaft

Überplanung Waldfläche und Wallhecke

Kultur- und sonstige Sachgüter

Überplanung Wallhecke

In den textlichen Festsetzungen wird auf technische Vorschriften / Regelwerke (DIN-Vorschriften und Arbeitsblätter) verwiesen. Diese werden bei der Gemeinde Emsbüren zur Einsicht bereitgehalten.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können bei der Gemeinde Emsbüren Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, bei Bedarf können sie aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitpläne nicht von Bedeutung ist.

Für die 63. Änderung des Flächennutzungsplanes wird gem. § 3 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 (3) Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 (2) UmwRG gem. § 7 (3) Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Innerhalb des öffentlichen Beteiligungsverfahrens sind gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB in Verbindung mit § 36 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) auch Kinder und Jugendliche zur Beteiligung aufgerufen.

Emsbüren, 08.05.2025

Der Bürgermeister

Silies

*) Öffnungszeiten:
Mo. 8.00 Uhr – 16.00 Uhr
Di., Mi., Fr. 8.00 Uhr – 12.00 Uhr
Do. 8.00 Uhr – 18.00 Uhr
und nach Vereinbarung