Veröffentlichung der Bauleitplanentwürfe BPlan 83, 1. Änderung "Sportstätten Helschen" und 72. Flächennutzungsplanänderung
Bekanntmachung
I. 72. Änderung des Flächennutzungsplanes (Darstellung von Flächen für den Gemeinbedarf: Dorfgemeinschaftshaus)
II. 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 83 „Sportstätten Helschen“
hier: Veröffentlichung der Bauleitplanentwürfe gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB)
Der Rat der Gemeinde Emsbüren hat in seiner Sitzung am 18.09.2024 den Entwurf der in Aufstellung befindlichen 72. Änderung des Flächennutzungsplanes und des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 83, 1. Änderung sowie deren Veröffentlichung gem. § 3 (2) BauGB beschlossen.
Die 72. Änderung des Flächennutzungsplanes wird gleichzeitig mit dem Bebauungsplan im sog. Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt.
I. 72. Änderung des Flächennutzungsplanes
Der Geltungsbereich des Bauleitplan-Entwurfes ist in dem beigefügten Plan dargestellt. Gegenstand der Planung ist die Ausweisung einer Fläche für den Gemeinbedarf. Anlass ist der Bedarf nach Flächen für eine Einrichtung zum Zwecke der Versammlung und Treffen in Form eines Dorfgemeinschaftshauses in Helschen. Zurzeit müssen Zusammenkünfte im Freien stattfinden, bzw.in Privaträumen von einzelnen Anliegern. Um das vielfältige Dorfleben in Helschen auch in diesem Punkt zu unterstützen, plant die Gemeinde Emsbüren die derzeitige Darstellung im Flächennutzungsplan als Grünfläche - hier Parkanlage - in eine Fläche für Gemeinbedarf zu ändern.
II. Bebauungsplan Nr. 83, 1. Änderung
Der Geltungsbereich des Bebauungsplan-Entwurfes ist in dem beigefügten Plan dargestellt. Gegenstand des Bebauungsplanes ist die Festsetzung einer Fläche für den Gemeinbedarf: Dorfgemeinschaftshaus. Ziel ist die Realisierung eines Dorfgemeinschaftshauses im Rahmen der Dorfentwicklung.
I. und II.
Die Planzeichnungen der Bauleitpläne inkl. den planungsrechtlichen textlichen Festsetzungen werden mit den Begründungen, sowie den unten bezeichneten Planunterlagen zu jedermanns Einsicht in der Zeit vom
14.10.2024 bis zum 14.11.2024 (einschließlich)
bei der Gemeinde Emsbüren, Rathaus, Magistratstraße 5, Zi. 121, während der Dienststunden *) veröffentlicht.
Die Planungsunterlagen werden außerdem für die Dauer der Veröffentlichung auf der Internetseite der Gemeinde Emsbüren (www.emsbueren.de) unter dem Menüpunkt „Rathaus & Service – Bekanntmachungen“ eingestellt und über das zentrale Internetportal des Landes Niedersachsen (https://uvp.niedersachsen.de) zugänglich gemacht und können dort eingesehen werden.
Die veröffentlichten Planunterlagen umfassen
- die Entwürfe der Bauleitpläne (Planzeichnungen BPlan und FNP)
- die Entwurfsbegründungen BPlan und FNP inkl. Umweltberichte BPlan und FNP
- die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren gem. §§ 3 (1) und 4
(1) BauGB (Abwägungsvorlagen BPlan und FNP IPW – 29.08.24)
Folgende umweltbezogene Informationen liegen vor und können zusammen mit den Planunterlagen eingesehen werden:
1. Umweltbericht mit Bestandsaufnahme und -bewertung zu folgenden Schutzgütern inkl. Wirkungsprognose und umweltrelevanten Maßnahmen (IPW vom 04.09.24)
- Menschen, menschliche Gesundheit, Emissionen (Geräusch, Staub- und Geruchsimmissionen)
- Tiere und Pflanzen, Biologische Vielfalt, Arten sowie Schutzgebiete und -objekte (Verlust von Lebensraum)
- Fläche, Boden, Wasser, Klima und Luft (zusätzliche Versiegelung, mittlerer Podsol, Verlust von Infiltrationsraum)
- Landschaft
- Kultur- und sonstige Sachgüter
- Europäisches Netz – Natura 2000
- Wechselwirkungen
- Weitere Umweltauswirkungen, Anfälligkeit für schwere Unfälle / Katastrophen
2. Stellungnahmen mit Umweltbezug aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) und der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB, u. a.
a) Landwirtschaftskammer v. 11.07.24 (Ersatzaufforstung)
b) Landkreis Emsland v. 17.07.24 (Abfall und Bodenschutz, Brandschutz, Bodendenkmale)
c) Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr v. 04.07.24 (Emissionen L 58)
Zusammenfassung
Mensch, menschliche Gesundheit, Emissionen | Geräusch, Staub- und Geruchsimmissionen |
Tiere und Pflanzen, Biologische Vielfalt | Verlust von Lebensraum |
Fläche, Boden, Wasser | Versiegelung, Verlust Infiltrationsraum |
In den textlichen Festsetzungen wird auf technische Vorschriften / Regelwerke (DIN-Vorschriften und Arbeitsblätter) verwiesen. Diese werden bei der Gemeinde Emsbüren zur Einsicht bereitgehalten.
Während der Veröffentlichungsfrist können bei der Gemeinde Emsbüren Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitpläne nicht von Bedeutung ist.
Für die 72. Änderung des Flächennutzungsplanes wird gem. § 3 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 (3) Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 (2) UmwRG gem. § 7 (3) Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Innerhalb des öffentlichen Beteiligungsverfahrens sind gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB in Verbindung mit § 36 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) auch Kinder und Jugendliche zur Beteiligung aufgerufen.
Emsbüren, 24.09.2024 Der Bürgermeister Silies | *) Öffnungszeiten: |