Veröffentlichung der Bauleitplanentwürfe BPlan 166 "Baugebiet Richters Esch, Teil V" und 70. Flächennutzungsplanänderung

Bekanntmachung
 

I.        70. Änderung des Flächennutzungsplanes (Darstellung von Wohnbauflächen auf Richters Esch)
II.       Bebauungsplan Nr. 166 „Baugebiet Richters Esch, Teil V“

hier: Veröffentlichung der Bauleitplanentwürfe gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB)
 

Der Rat der Gemeinde Emsbüren hat in seiner Sitzung am 18.09.2024 den Entwurf der in Aufstellung befindlichen 70. Änderung des Flächennutzungsplanes und des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 166 sowie deren Veröffentlichung gem. § 3 (2) BauGB beschlossen.

Die 70. Änderung des Flächennutzungsplanes wird gleichzeitig mit dem Bebauungsplan im sog. Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt.

I.        70. Änderung des Flächennutzungsplanes

Der Geltungsbereich des Bauleitplan-Entwurfes ist in dem beigefügten Plan dargestellt. Gegenstand der Planung ist die Ausweisung von Wohnbauflächen.

II.       Bebauungsplan Nr. 166

Der Geltungsbereich des Bebauungsplan-Entwurfes ist in dem beigefügten Plan dargestellt. Gegenstand des Bebauungsplanes ist die Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes. Ziel ist die Schaffung von verdichtetem Wohnraum in zentraler Lage.

I. und II.

Die Planzeichnungen der Bauleitpläne inkl. den planungsrechtlichen textlichen Festsetzungen werden mit den Begründungen, sowie den unten bezeichneten Planunterlagen zu jedermanns Einsicht in der Zeit vom

29.10.2024 bis zum 02.12.2024 (einschließlich)

bei der Gemeinde Emsbüren, Rathaus, Magistratstraße 5, Zi. 121, während der Dienststunden *) veröffentlicht.

Die Planungsunterlagen werden außerdem für die Dauer der Veröffentlichung auf der Internetseite der Gemeinde Emsbüren (www.emsbueren.de) unter dem Menüpunkt „Rathaus & Service – Bekanntmachungen“ eingestellt und über das zentrale Internetportal des Landes Niedersachsen (https://uvp.niedersachsen.de) zugänglich gemacht und können dort eingesehen werden.

Die veröffentlichten Planunterlagen umfassen

  • die Entwürfe der Bauleitpläne (Planzeichnungen BPlan und FNP)
  • die Entwurfsbegründungen (BPlan und FNP) inkl. Umweltbericht und Artenschutzbeitrag (BPlan und FNP)
  • die wasserwirtschaftliche Vorplanung (IPW 02.09.24)
  • die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Abwägungsvorlage IPW - BPlan und FNP)

Folgende umweltbezogene Informationen liegen vor und können zusammen mit den Planunterlagen eingesehen werden:

1. Umweltbericht mit Bestandsaufnahme und -bewertung zu folgenden Schutzgütern inkl. Wirkungsprognose und umweltrelevanten Maßnahmen inkl. Artenschutzbeitrag (IPW vom 26.08.2024)
-           Menschen, menschliche Gesundheit (Geruch, Staub)
-           Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt (Verlust von Lebensraum)
-           Fläche, Boden, Wasser, Klima und Luft (Verlust aller Bodenfunktionen, Verlust von Infiltrationsraum, geringes Schutzpotenzial
            der grundwasserüberdeckenden Schichten, Verlust von kaltluftproduzierenden Flächen)
-           Landschaft
-           Kultur- und sonstige Sachgüter (Plaggenesch)
-           Europäisches Netz – Natura 2000
-           Wechselwirkungen
-           Weitere Umweltauswirkungen

2. Wasserwirtschaftliche Vorplanung (IPW v. 02.09.24) (Schutzgut Mensch)

3. Stellungnahmen mit Umweltbezug aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) und der Behörden und
    Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB, u. a.
a) Landkreis Emsland v. 02.08.24 (Artenschutz, Biotoptypenkartierung, Eingriffsregelung, Wasserwirtschaft, Immissionsschutz,
    Brandschutz)
b) Nds. Landesbehörde für Straßenbau u. Verkehr v. 04.07.24 (Emissionen L40)

Zusammenfassung

Menschen, menschliche Gesundheit

Emissionen (Geruch, Schall, Staub); Oberflächenentwässerung, Verkehrsaufkommen

Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt

Verlust von Lebensraum

Fläche, Boden, Wasser

Verlust aller Bodenfunktionen, Verlust von Infiltrationsraum, geringes Schutzpotenzial der grundwasserüberdeckenden Schichten

Klima und Luft

Verlust von kaltluftproduzierenden Flächen

Kultur- und sonstige Sachgüter

Plaggenesch


In den textlichen Festsetzungen wird auf technische Vorschriften / Regelwerke (DIN-Vorschriften und Arbeitsblätter) verwiesen. Diese werden bei der Gemeinde Emsbüren zur Einsicht bereitgehalten.

Während der Veröffentlichungsfrist können bei der Gemeinde Emsbüren Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitpläne nicht von Bedeutung ist.

Für die 70. Änderung des Flächennutzungsplanes wird gem. § 3 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 (3) Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 (2) UmwRG gem. § 7 (3) Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Innerhalb des öffentlichen Beteiligungsverfahrens sind gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB in Verbindung mit § 36 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) auch Kinder und Jugendliche zur Beteiligung aufgeruf

Emsbüren, 15.10.2024

Der Bürgermeister

Silies

*) Öffnungszeiten:

Mo. 8.00 Uhr – 16.00 Uhr

Di., Mi., Fr. 8.00 Uhr – 12.00 Uhr

Do. 8.00 Uhr – 18.00 Uhr

und nach Vereinbarung