2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 77 "Markt - Teil II" - Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss und Veröffentlichung Bebauungsplanentwurf

Veröffentlicht am: 07.04.2025

Bekanntmachung

2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 77 „Markt – Teil II“ (Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB)

hier: : 1. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) BauGB
          2. Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfes gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB)

1. Bekanntmachung der Aufstellungsbeschlüsse gem. § 2 (1) BauGB

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Emsbüren hat am 10.12.2024 den Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 77 „Markt – Teil II“ gem. § 12 BauGB gefasst.

2. Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfes gem. § 3 (2) BauGB

Der Rat der Gemeinde Emsbüren hat in seiner Sitzung am 03.04.2025 den Entwurf des in Aufstellung befindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gem. § 12 BauGB sowie dessen Veröffentlichung gem. § 3 (2) BauGB beschlossen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplan-Entwurfes ist in dem beigefügten Plan dargestellt. Gegenstand des Bebauungsplanes ist die Festsetzung eines Mischgebietes. Mit dieser Planung sollen die Voraussetzungen für die Nachfolgenutzung des ehemaligen Rathaus-Geländes geschaffen werden. Die Änderung ist notwendig aufgrund der geplanten geänderten Nutzung des Wohn- und Geschäftsgebäudes.

Die Planzeichnung des Bebauungsplanes inkl. den planungsrechtlichen textlichen Festsetzungen wird mit der Begründung sowie den unten bezeichneten Planunterlagen zu jedermanns Einsicht in der Zeit vom

24.04.2025 bis zum 26.05.2025 (einschließlich)

bei der Gemeinde Emsbüren, Rathaus, Magistratstraße 5, Zi. 121, während der Dienststunden *) veröffentlicht.

Die Planungsunterlagen werden außerdem für die Dauer der Veröffentlichung auf der Internetseite der Gemeinde Emsbüren (www.emsbueren.de) unter dem Menüpunkt „Rathaus & Service – Bekanntmachungen“ eingestellt und über das zentrale Internetportal des Landes Niedersachsen (https://uvp.niedersachsen.de) zugänglich gemacht und können dort eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan gem. § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden soll.

Die veröffentlichten Planunterlagen umfassen

  • den Entwurf des Bebauungsplanes (Planzeichnung)
  • den-Vorhaben- und Erschließungsplan
  • die Entwurfsbegründung
  • den umweltplanerischen Fachbeitrag (IPW, 17.03.25)
  • die schalltechnische Beurteilung (IPW, 03.03.25)
  • die wasserwirtschaftliche Vorplanung (IPW, 27.02.25)

In den textlichen Festsetzungen wird auf technische Vorschriften / Regelwerke (DIN-Vorschriften und Arbeitsblätter) verwiesen. Diese werden bei der Gemeinde Emsbüren zur Einsicht bereitgehalten.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können bei der Gemeinde Emsbüren Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, bei Bedarf können sie aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Innerhalb des öffentlichen Beteiligungsverfahrens sind gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB in Verbindung mit § 36 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) auch Kinder und Jugendliche zur Beteiligung aufgerufen.

Emsbüren, 07.04.2025

Der Bürgermeister

Silies

*) Öffnungszeiten:
Mo. 8.00 Uhr – 16.00 Uhr
Di., Mi., Fr. 8.00 Uhr – 12.00 Uhr
Do. 8.00 Uhr – 18.00 Uhr
und nach Vereinbarung